darf der ehemalige besitzer vom haus sachen aus dem garten einfach mitnehmen?
Frage von kernst78: darf der ehemalige besitzer vom haus sachen aus dem garten einfach mitnehmen?
hallo habe ein kleines haus gekauft und da standen im garten zwei lampen und da wollte ich mal fragen darf der ehemalige besitzer solche sachen mitnehmen oder muss er mich erst fragen habe ich die lampen mitgekauft???
die lampen müssen auf nem beton sockel gestanden haben weil die müssen am boden festgeschraubt werden
Beste Antwort:
Answer by Mercedes S
wenn ein haus mit grundstück erworben wird und keine weiteren abmachungen schriftlich getroffen wurden ist das klarer diebstahl.ferner ist das hausfriedensbruch, wenn er das grundstück ohne erlaubnis betritt
war es eine zwangsversteigerung? dann sieht das ganze etwas anderes aus
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8 Leser haben diesen Beitrag kommentiert
23.01.2012 - 04:01:40Das sind dann seine Lampen die darf er mitnehmen, kannst ihn doch fragen wie viel er noch dafür haben möchte, wenn er sie da lässt
Wenn nicht im Kaufvertrag nicht festgehalten wurde, das der ehemalige Besitzer bestimmte Dinge noch entfernen darf und Das Grundstück mit gekauft wurde , dann hat der Ehemalige Besitzer kein Recht Irgendetwas noch zu nehmen oder zu verlangen. Vor allem nicht wenn es ein Unbeweglicher Gegenstand ist und das sind die Lampen ja wenn sie festgeschraubt waren.
Er darf trotzdem nicht einfach so in den Garten,das gehört zum Grundstück und somit wäre das Hausfriedensbruch.
Er hätte ja einfach mit dir reden sollen.
Lampen, genauer gesagt Leuten sind i.d.R. Hausrat und gehören somit nicht zum Haus. Dabei ist es egal, ob die Leuten im Haus an der Decke oder im Garten am Boden festgeschraubt waren. Ein Leuchte, sofern es kein Standmodell ist, ist immer irgendwo befestigt.
Es ist also rechtens, daß sie der Vorbesitzer mitgenommen hat.
Liebe Grüße,
Thomas.
Wenn er die Lampen vor dem Verkauf abmontiert ist es sein Eigentum. Hinterher läßt sich drüber streiten, denn er darf das Grundstück ohne Erlaubnis nicht mehr betreten.
fest eingebaute Gegenstände wie in einer Küche eingebauter Frigo Kochherd Ofen für die Heizung Dampfabzug in der Küche oder auch eine Waschmaschine ebenso wie Beleuchtung egal ob im Haus oder Garten werden beim Kauf eines Hauses automatisch vom neuen Besitzer übernommen, alles ist normalerweise im Kaufpreis inbegriffen.
Sieh mal im Kaufvertrag nach: wurde das Grundstück mit Zubehör verkauft? Dann hast du das Eigentum an den Lampen nach §926 BGB erworben.
Falls das nicht der Fall ist kommt es darauf an, ob die Lampen so mit dem Grundstück verbunden waren, dass sie als “wesentlicher Bestandteil” des Grundstücks anzusehen sind. Dann hättest du ebenfalls beim Kauf das Eigentum daran erwoben ( § 946 BGB). Durch den Abtransport hättest du das Eigentum auch nicht wieder verloren.
Nach deiner Schilderung ist das hier ein Grenzfall.
Ausserdem trägst du hier die Beweislast.
Das kommt auf den Kaufvertrag/Notarsvertrag an. Wenn der alles beinhaltet, sind die Lampen Dein Eigentum! Du kannst sie zurückverlangen, oder den ehemaligen Besitzer wegen Diebstahls bei der Polizei anzeigen.